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Wie errechnet sich der Schadensfreiheitsrabatt?

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Der Schadensfreiheitsrabatt gewährt dem Versicherten gewisse Rabatte auf die Versicherungsbeiträge, die sich über Jahre errechnen, in denen der Fahrer schadenfrei versichert ist. Dabei kann die Grundprämie der KFZ-Haftpflichtversicherung um bis zu 75% sinken. Allerdings besteht bei hoher Schadenshäufigkeit auch die Möglichkeit, dass die Versicherungsprämie auf bis zu 260% steigen kann. Durch unfallfreies Fahren wird der Versicherte in neue SF-Klassen eingeteilt und kann somit bares Geld sparen.

Im Schadensfall wird zu Beginn des nächsten Versicherungsjahres eine gewisse Zahl an schadenfreien Jahren aus der Errechnung der Versicherungsprämie gestrichen und der Beitrag steigt somit an. Um dieser Rückstufung entgegenzuwirken lohnt es sich in manchen Fällen, die so genannten Bagatellschäden, also Schadensbeträge bis zu einer Höhe von 1000 Euro, selbst zu erstatten. Dadurch muss die KFZ-Haftpflichtversicherung nicht für den Schaden aufkommen und die Rückstufung des Versicherungsnehmers entfällt.

Einige Versicherungsverträge bieten als Schutz vor der Rückstufung diverse Maßnahmen an. So gibt es den so genannten Rabattretter oder den Rabattschutz. Ersterer wird nur angeboten, wenn der Versicherungsnehmer bereits eine SF-Klasse von 25 erreicht hat, bei der die Prämienhöhe 30% beträgt. Im Schadensfall wird die SF-Klasse dann zwar auf 22 heruntergestuft, die Prämienhöhe aber bleibt bei 30%.

Der Rabattschutz wird in seltenen Fällen und nur ab einer Schadenfreiheitsklasse 4 gewährt. Dabei sieht der Vertrag vor, dass entstandene Schäden zwar erstattet werden, aber nicht im Vertrag aufgenommen werden. Dabei sind oft Grenzen wie ein Schaden pro Jahr oder drei pro Vertrag gesetzt.

Die SF-Klassen können bei geringen Schadenssummen auch zurückgekauft werden. Im Rahmen kleiner Unfallschäden bis 500 Euro muss das Versicherungsunternehmen den Versicherten sogar darauf aufmerksam machen, dass die Möglichkeit des Rückkaufs besteht. Selbst wenn die Versicherung schon für entstandene Schäden aufgekommen ist, so kann der Versicherte noch entscheiden, ob er die Schäden selbst bezahlt und die Rückstufung so nicht stattfindet.

Bei einem Versicherungswechsel wird in der Regel die SF-Klasse nicht in die neue Versicherung übernommen. Stattdessen erkundigt sich das neue Versicherungsunternehmen bei der vorherigen Versicherung über die Anzahl der schadenfreien Jahre und bereits entstandenen Schäden im letzten Kalenderjahr. Der Versicherer errechnet daraufhin einen Schadensfreiheitsrabatt, der sich an den eigenen Tarifbestimmungen orientiert. Dadurch kann bei einem Versicherungswechsel ein günstigerer Rabatt erzielt werden.


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